Missbrauchtes Vertrauen: Wenn unsere intimen Bilder zum Eigentum aller werden

07/02/2019
2274 wörter

Niemand hat das Recht, unsere Präsenz im Internet zu missbrauchen, genauso wenig wie unsere Körper. Und doch geschieht es immer wieder, dass persönliche Bilder, E-Mails oder Kontaktdaten ohne unser Einverständnis benutzt werden.

Aus dem Arabischen übersetzt von Jana Duman.

Wenn wir über Gewalt gegen Frauen sprechen, dann meist über ihre mentalen und körperlichen Formen, wie sie sich in Vergewaltigungen, sexuellen Übergriffen und häuslicher Gewalt darstellen. Wenig Aufmerksamkeit hingegen erhält jene Art von Übergriffen, die es im Internet auf unsere Privatsphäre abgesehen haben. Niemand hat das Recht, unsere Präsenz im Internet zu missbrauchen, genauso wenig wie unsere Körper. Und doch geschieht es immer wieder, dass persönliche Bilder, E-Mails oder Kontaktdaten ohne unser Einverständnis benutzt werden. Viele Frauen müssen sich der unbequemen Realität stellen, dass ein wütender Ex-Freund oder skrupelloser Hacker sich Zugriff auf ihren Computer verschafft hat und ihre sehr privaten Bilder online stellte, so dass sie von allen heruntergeladen und benutzt werden können. Plötzlich sind ihre intimen Fotos Eigentum der Öffentlichkeit.

„Racheporno“: Eine irreführende Bezeichnung

Auch in arabischen Ländern wie Tunesien erleben Frauen diesen Alptraum: Sie werden mit der Veröffentlichung intimer Fotos oder Videos, die zum Teil heimlich von ihnen gemacht wurden, erpresst oder von einem Ex-Freund für die Trennung „bestraft“. Die Dateien werden dann in sozialen Netzwerken oder auf pornografischen Seiten hochgeladen als Akt der Rache oder einfach in dem Glauben, jeder habe das Recht, solche „Beute“ zu teilen. Die meisten Frauen schweigen, denn wer mutig genug ist, gegen den Täter vorzugehen, sieht sich oft selbst moralischen Vorwürfen ausgesetzt.

Für diese oder ähnliche Situationen wird häufig die Bezeichnung „Racheporno“ (engl. „Revenge Porn“) verwendet. Weniger effekthascherisch ist die Bezeichnung „Das Teilen intimer Bilder ohne Zustimmung ihrer Eigentümer*innen“.

Verschiedenen Studien zufolge werden „Revenge Porn“ oder „Pornographic Revenge“ als das Teilen intimer Bilder oder Videos ohne Einverständnis ihrer Besitzer*innen zum Ziel der Verunglimpfung, Rache oder einfach aus Lust zur Provokation von Skandalen definiert. Im Rahmen ihrer Beziehungen senden sich Paare Fotos, manche davon erotischer Natur wie Nacktfotos, um die intimen Zeiten miteinander für die Ewigkeit festzuhalten. Die meisten machen sich keine Gedanken über das Schicksal dieser Bilder, auch nach der Trennung nicht. Doch es gibt einige, die solche Aufnahmen später ins Internet stellen, um an ihrer Ex-Freundin Rache zu üben. Laut der Wohltätigkeitsorganisation Cyber Civil Rights Initiative ist die Bezeichnung „Revenge Porn“ jedoch irreführend, denn viele Täter würden nicht von Rache oder anderen persönlichen Gefühlen den Ex-Partnerinnen gegenüber angetrieben. Sie wirbt stattdessen für exaktere Formulierungen wie non-consensual pornography“, also die Verbreitung von Pornografie ohne die Zustimmung der Personen, die darin zu sehen sind.

Das Phänomen ist nicht neu. In den Achtzigerjahren begann das Erotikmagazin Hustler in einer Kolumne namens Beaver Hunt Nacktfotos von Frauen zu veröffentlichen, die von der Leserschaft eingeschickt worden waren. Manchmal gab es zu den Fotografien persönliche Details, wie Hobbys oder sogar Namen. Dies führte mitunter auch zu Klagen gegen das Magazin, da einige Bilder ohne Einverständnis der Frauen veröffentlicht worden waren. In der Folgezeit entstand eine neue Form der Pornografie, die erstmals auf der Seite USENET, einem Netzwerk nicht moderierter und daher nicht überwachter Diskussionsforen, in Erscheinung trat: die „Realcore Pornography“. In diesem vom Italiener Sergio Messina identifizierten Genre des „Revenge Porn“ vermischen sich spezifisch zu pornografischen Zwecken hergestellte Inhalte mit den Bildern und Videos realer Personen, mit echten Wünschen und Motivationen, die für die rein private Nutzung oder sogar ohne das Wissen der gezeigten Frauen angefertigt worden waren. Das Phänomen verbreitete sich aus dem Usenet ins World Wide Web, wo es auf Pornoseiten wie XTube neue Plattformen fand. XTube erhielt jede Woche zahlreiche Beschwerden von Opfern. Eine schnell wachsende Anzahl von Internetseiten und Blogs bediente speziell jene Art von „Rache“. Auch hier verbanden sich meist heimlich aufgenommene echte Videos und Bilder mit geschauspielerten Inhalten. Heute ist es dank Mobiltelefonen und dem breiten Angebot an sozialen Medien und Chatrooms für Internetuser*innen so leicht wie noch nie, im Web ungehindert alles zu veröffentlichen, was sie wollen.

Das falsche und irreführende „Revenge Porn“ sollte durch exaktere Bezeichnungen ersetzt werden

Die auf geschlechtsspezifische Gewalt im Internet spezialisierte Forscherin Sophie Maddocks plädiert in einem Artikel für die Zeitschrift Australian Feminist Studies gegen Bezeichnungen wie „Revenge Porn“, die falsch und irreführend seien und durch exaktere Beschreibungen wie „Verbreitung intimer Bilder ohne Zustimmung“ ersetzt werden sollten. Dafür gäbe es zahlreiche Gründe. Vor allem impliziere das Wort „Rache“, dass die Handlung des Täters auf eine Beleidigung oder einen Schaden reagiert, der ihm von der Ex-Partnerin zugefügt worden ist. Die Realität zeige jedoch, dass dies nur selten der wahre Grund für die Veröffentlichung intimer Bilder ohne das Einverständnis dieser Frauen sei, sondern viel häufiger finanzielle Anreize, Erpressung und die Lust am Herumschnüffeln in privaten Angelegenheiten dahinter stünden. Auch das Wort „Porno“ sei fragwürdig, vermittle es doch den Eindruck, es handele sich hierbei um Material, an dem sich Pornodarstellerinnen zum Zwecke der Unterhaltung bewusst beteiligt hätten und welches deshalb von der Öffentlichkeit auch ohne Zustimmung einfach konsumiert und verbreitet werden könne.

Täter kommen ungestraft davon

In den sozialen Medien begab ich mich auf die schwierige Suche nach Interviewpartnerinnen für dieses heikle Thema. Gerade in den arabischen Ländern wird hierzu lieber geschwiegen, denn oft wissen die Frauen nicht, dass die durch andere eigenmächtig vorgenommene Veröffentlichung ihrer intimen Bilder und Videos unter Strafe steht, oder denken, sie hätten sich in irgendeiner Weise mitschuldig gemacht. In einer geschlossenen Facebook-Gruppe, in der Frauen offen und sicher über Probleme und Erfahrungen sprechen können, habe ich über ein Posting Kontakt zu Frauen aufbauen können, die die Kraft fanden, über die Erpressung und Belästigung, die ihnen von ehemaligen Partnern widerfahren war, zu reden.

Iman R. (Name verändert) sagt, sie habe den Vorfall lange Zeit in einer kleinen Ecke ihres Bewusstseins vergraben und das Gespräch darüber versetze sie erneut in Wut und Angst. Im Jahr 2013 habe Imans Ex-Verlobter aus Rache für die Trennung intime Bilder von ihr auf Facebook und einer Pornowebsite hochgeladen. Nach diesem Schock verließ sie monatelang Facebook in der Hoffnung, ihre Bilder würden von den Seiten verschwinden und die alptraumhafte Flut beleidigender und erpresserischer Privatnachrichten enden. Doch die Bilder verschwanden nicht, obwohl sie Facebook den Missbrauch der Fotos immer wieder gemeldet hatte. Iman versucht über das, was ihr passiert ist, hinwegzukommen. Sie hat gegen den Täter keine Klage eingereicht, da sie bislang glaubte, es gäbe dafür keine gesetzliche Grundlage. Auch hat sie Angst, wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die „guten Sitten“ selbst für die Bilder verantwortlich gemacht zu werden.

Eine Freundin, Mariam B. (Name verändert), schrieb mir in einer Nachricht, dass sie vor zehn Jahren eine ähnlich verletzende Erfahrung gemacht habe. Bevor Facebook zum beliebtesten sozialen Medium Tunesiens wurde (laut StatCounter verwendet von 83,73 Prozent aller Nutzer*innen sozialer Medien), gab es eine Vielfalt anderer Onlineplattformen, wie Chatrooms, über die sich Alt und Jung gleichermaßen kennenlernen und unterhalten konnten. In der Anonymität des Internets entschieden User*innen selbst, wie viel sie von sich wirklich preisgeben wollten, und verwendeten sowohl ausgedachte als auch echte Details aus ihrem Leben. Mariam sagt, dass sie damals unter Depressionen gelitten und eine Sucht nach Chatrooms entwickeln habe. Sie lernte jemanden kennen und begann mit ihm eine Online-Beziehung. Der virtuelle Freund hackte eines Tages ihren Computer und erhielt Zugriff auf ihre Webcam, über die er heimlich Nacktaufnahmen von ihr machte.

„Als ich die Online-Beziehung beenden wollte, schickte er Ausschnitte des Videos, auf dem ich nackt zu sehen bin, einigen seiner Freunde und lud sie auf Pornowebseiten hoch … Bis zum heutigen Tag entdecke ich auf diesen Seiten noch Bilder von mir.“ Mariam sagt, dass sie sich nicht länger mit diesem Thema auseinandersetzen und gegen den Täter keine Anklage erheben will, obwohl sie seine wahre Identität kennt. Den Gedanken, ihre Eltern und Freunde könnten von den Fotos erfahren, findet sie unerträglich.

Für die meisten ist Schweigen die einfachste Lösung, denn eine offene Auseinandersetzung kann für die Opfer die Büchse der Pandora öffnen. Sie haben nicht weniger zu fürchten als eine Gesellschaft, die sich schützend hinter den Mann stellt, denn: „der macht nichts falsch“. Tatsächlich siegt in nur wenigen Fällen die Gerechtigkeit für die Frau, deren persönliche Videos und Bilder missbraucht wurden, und viel häufiger sieht sie sich selbst moralischen Vorwürfen ausgesetzt. Sie muss als Preis für ihr Streben nach Gerechtigkeit die Schlussfolgerungen fürchten, die die Gesellschaft zu ihrem Nachteil zieht.

Die Anwältin Hayat Jazar, Mitglied der feministischen Association tunisienne des femmes démocrates, sagt, dass diese Art von Verbrechen nach Artikel 86 des Gesetzbuches für Telekommunikation mit Gefängnisstrafen von ein bis zwei Jahren und einer Geldstrafe zwischen 100 und 1000 tunesischen Dinar (30 bis 300 Euro) geahndet werden. Das gelte für jeden, der andere über öffentliche Kommunikationsnetzwerke beleidigt oder belästigt. „Aber da wir hier von Computerkriminalität sprechen“, so die Anwältin weiter, „brauchen wir ein entsprechendes Gesetz, in dem diese Verbrechen definiert und unter entsprechende Strafen gestellt werden. Artikel 86 reicht da einfach nicht aus.“

Erst kürzlich sei eine Mandantin vor Gericht gezogen, nachdem ihr Ex-Freund gedroht hatte, intime Videos von den beiden in den den sozialen Medien einzustellen, um die Frau finanziell zu erpressen. Das tunesische Gericht wird sich laut Jazar dieses Falls annehmen. Die Anwältin sagt, dass Cybersex eine legale Interaktionsform darstelle, die Verbreitung sexueller oder intimer Inhalte von Menschen ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung jedoch, um ihnen zu drohen oder sie zu erpressen, unter Strafe stünde. Dieser Erklärung fügt sie hinzu, dass es zahlreiche Fälle gegeben habe, bei denen Frauen vor Gericht gezogen seien, weil ihre privaten und intimen Fotos missbraucht worden waren. Doch konfrontiert mit Vorwürfen des Ehebruchs und Fragen der Ehre zogen sie sich zurück aus Angst, selbst bestraft zu werden.

Das Gesetz gegen Computerkriminalität: Reicht es aus?

Der neue Entwurf zum Gesetz für die Bekämpfung von Verbrechen in den Informations- und Kommunikationssystemen setzt unter Artikel 25 des Kapitels 3 über Straftaten in Verbindung mit illegalen Informationsinhalten eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und eine Geldstrafe von 50.000 Dinar (etwa 15.000 Euro) fest in Fällen, in denen bewusst personenbezogene Daten in Verbindung mit Inhalten gebracht werden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder die Person auf eine Weise darstellen, die sie blamiert oder ihre Ehre verletzt. Auch der Versuch ist strafbar.

Gesetze gegen Computerkriminalität bergen immer auch ein Risiko für allgemeine Internetaktivitäten in Form von Zensur oder politischem Missbrauch zur Verfolgung von Aktivist*innen. Auch der Verweis auf „gute Sitten“ ist kritisch zu betrachten, wird damit doch potentiell den konservativen Strömungen der Gesellschaft und dem Staat das Entscheidungsmonopol über Richtig oder Falsch überlassen. Universelle Prinzipien wie Respekt, Privatsphäre und Sicherheit für alle werden in diesem Gesetz einer geschwollenen Rhetorik geopfert, die die Justiz interpretieren kann, wie ihr gerade zumute ist oder wie es Gesellschaft und Autorität diktieren. Es setzt viele gesellschaftlich marginalisierte Gruppen (wie Prostituierte, Homosexuelle oder auch alleinerziehende Mütter und Frauen, die frei und unabhängig sind) durch den Bezug auf eng definierte Werte, basierend auf „guten Sitten“ und „Ehre“, einer moralischen Rechenschaftspflicht aus, anstatt ihnen Gerechtigkeit zu verschaffen.

Trotz der vielen Debatten um die mögliche staatliche Ausnutzung dieser Gesetze zur Unterdrückung von Ausdrucks-, Meinungsfreiheit und Opposition gibt es auch positives Potenzial, findet Dima Samaro, MENA Policy Associate bei Access Now – einer Organisation im Bereich Menschenrechte und Public Policy, die sich für ein offenes und kostenloses Internet für alle einsetzt. So könnten sie der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im Internet, wie Datenmissbrauch zu pornografischen oder erpresserischen Zwecken, eine gesetzliche Grundlage geben. In Tunesien stünden dem Gesetz gegen Computerkriminalität jedoch viele Herausforderungen gegenüber. Beispielsweise sei der Zivilgesellschaft der Einblick in den aktuellen Entwurf samt seiner Anpassungen weitestgehend verwehrt geblieben. Dieser sei bereits Anfang Mai 2018 vom Ministerrat bestätigt, aber bislang nicht vom Parlament diskutiert worden, so Samaro.

Da Prävention besser ist als Intervention und da der Schutz deiner persönlichen Fotos vor Hackern und Cyberpiraten die beste Vorsorge ist, gibt es hier ein paar grundlegende Tipps für einen sicheren Umgang mit dem Internet:1

Achte stets auf deine Privatsphäre-Einstellungen, um wichtige Informationen wie Geburtsdatum, Adresse oder Telefonnummer nicht uneingeschränkt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hacker könnten diese Daten verwenden, um deine Konten zu hacken.

Deine Passwörter für Konten auf Facebook, Instagram oder Twitter sollten eine hohe Sicherheitsstufe haben. Sie sollten nicht kürzer als zehn Zeichen sein und sowohl Buchstaben als auch Zahlen und Sonderzeichen beinhalten. Am besten verwendest du Apps, mit denen du Passwörter sicher speichern kannst.

Aber auch starke Passwörter können gehackt werden. Deshalb ist es wichtig, die Funktion der Zwei-Faktor-Verifizierung (2-Step-Verification) zu nutzen, bei der du zusätzlich zum normalen Login in dein Konto eine SMS oder E-Mail mit einem Zugangscode erhältst. Zum Beispiel hat Google die Funktion Security Key, die dir durch 2-Step-Verification zusätzlichen Schutz vor Hackern bietet. Dies funktioniert auch ohne dein Mobiltelefon.

Wir müssen uns bewusst sein, dass alle Bilder und persönlichen Informationen, dir wir freiwillig auf Facebook teilen, auf die eine oder andere Art gesammelt werden. Bei der Kommunikation mit Privatnachrichten über WhatsApp oder Facebook Messenger wiegen wir uns in Sicherheit, aber auch hier werden Daten gesammelt. Eine Lösung sind alternative Apps wie der „Signal Private Messenger“, der eine bessere Verschlüsselung und mehr Sicherheitsoptionen bietet.

Organisationen wie Access Now wollen Internetnutzer*innen dabei helfen, Fälle von Datenraub und ‑missbrauch zu melden. Access Now bietet daher die „Digital Security Helpline“, einen Dienst, bei dem die Organisation mit Individuen und Institutionen in der ganzen Welt zusammenarbeitet, um die Sicherheit im Internet zu gewährleisten. Wenn du gefährdet bist, kann dich das Team von Access Now über bessere Sicherheitspraktiken im Internet beraten, und bei einem Angriff auf deine Konten liefert es sofortige Nothilfe.

Die Unternehmen hinter den sozialen Medien sind sich über den Missbrauch ihrer Plattformen zur Verunglimpfung von Personen, zum Beispiel durch die unerlaubte Veröffentlichung von intimen Bildern, sehr wohl bewusst. Und doch sind die Anstrengungen, die gegen solche Verletzungen unserer Privatsphäre unternommen werden, bis heute wenig effektiv. Zwar werden intime oder sexuell explizite Bilder von Personen, die ihrer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben, auf Anfrage aus den Suchergebnissen von Anbietern wie Google gelöscht. Dennoch bedeutet dies nicht, dass diese Bilder auch auf allen anderen Webseiten oder aus dem Internet insgesamt verschwinden.

Jene Menschen, die Opfer des Missbrauchs ihrer intimen Videos oder Fotos geworden sind, bekommen zu hören, dass die Lösung ganz einfach wäre: Man solle einfach keine solchen Aufnahmen machen. Aber dies schiebt die Schuld den Opfern zu, jenen Frauen, deren Vertrauen in ihre Partner eiskalt ausgenutzt wurde. Es muss auch klar sein, dass wir nun einmal in einer Zeit leben, in der moderne Kommunikationsmittel neue Formen intimer Beziehungen möglich machen. Über die Gefahren dieser Kommunikationsmittel und unserer Online-Aktivitäten im Allgemeinen muss jedoch aufgeklärt werden – und dies gilt insbesondere für jene Länder, in denen Internetnutzung und die Bekämpfung von Computerkriminalität bislang gesetzlich ungeregelt sind.

 

  • 1. Diese Richtlinien sind natürlich nicht nur für Frauen, sondern für alle Internetnutzer*innen gedacht. Je mehr Menschen sich mit Online-Sicherheit beschäftigen und Vorsichtsmaßnahmen treffen, desto sicherer wird das Internet für uns und alle anderen.